Ausnahmeregelung für Krabbenfischer

Für die Krabbenfischer beginnt das Jahr mit einer guten Nachricht. Sie dürfen kleine Schollen, Heringe oder Seezungen, die versehentlich in ihren Netzen landen, weiterhin zurück ins Meer werfen.

Die Europäische Union hat der Ausnahmegenehmigung für die Krabbenfischerei zugestimmt, zunächst für drei Jahre. „Auf 500 Kilo Krabben kommen bei uns drei Kilo Beifang, die wir händisch sortieren sollten. Das ist einfach nicht machbar. Ohne die Ausnahmeregelung hätte die Existenz der Krabbenfischerei auf dem Spiel gestanden“, erklärt Dirk Sander, Geschäftsführer der Erzeugergemeinschaft der Deutschen Krabbenfischer. 

Die Krabbenfischer hatten gemeinsam mit der niedersächsischen Landes- und der Bundesregierung für die Ausnahmeregelung gekämpft. Denn in den Netzen der Krabbenfischer findet sich nur wenig Beifang: Große Fische können durch „Notausgänge“ in den modernen Siebnetzen entkommen. An Bord der Krabbenkutter landen nur wenige, briefmarkengroße Exemplare.

Künftig gilt für die Krabbenfischer: Wenn als Beifang quotierte Arten ins Netz gehen, werden sie wie gewohnt ins Meer zurückgeworfen, aber im Logbuch verzeichnet. Die Kapitäne sollen jeden Hol in Augenschein nehmen und die Rückwurfmenge schätzen. In Zukunft soll der Beifang außerdem wissenschaftlich untersucht werden, um zu prüfen, ob der Sonderstatus der Krabbenfischerei gerechtfertigt ist. Niedersachsens Europaministerin Birgit Honé: „Unser Einsatz der vergangenen Monate für unsere Krabbenfischer hat sich gelohnt. Ich bin sehr froh, dass sie für die nächsten Jahre Planungssicherheit haben. Das nächste Ziel muss sein, die Ausnahmegenehmigung zu verstetigen.“

JoomlaMan